Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK)


Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ist der medizinische, zahnmedizinische und pflegerische Beratungs- und Begutachtungsdienst für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung in Deutschland.

 

Der MDK ist eine auf Landesebene von den Landesverbänden der Krankenkassen gegründete Arbeitsgemeinschaft (§ 278 SGB V). Die Zahl der MDK beläuft sich somit auf 15. In Nordrhein-Westfalen gibt es den MDK Nordrhein und den MDK Westfalen-Lippe.

 

Die Aufgaben des MDK für die Krankenversicherung sind im § 275 SGB V geregelt. Demnach prüft der MDK bei bestimmten medizinischen Fragestellungen und er berät die Krankenkassen und ihre Verbände.

 

Der MDK soll als sozialmedizinisches Beratungsorgan der Kranken- und Pflegekassen medizinischen Sachverstand in das System einbringen und gleichzeitig sicherstellen, dass alle Versicherten der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen bei bestimmten Leistungsfällen medizinisch neutral und nach gleichen Kriterien beurteilt werden (Gleichbehandlungsgrundsatz).

 

Der MDK hat die Aufgabe, die medizinischen und pflegerischen Fragestellungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen sowie deren Landesorganisationen sozialmedizinisch zu beantworten, damit von diesen eine leistungsrechtliche Entscheidung getroffen werden kann.

 

Die Kranken- und Pflegekassen sind gesetzlich verpflichtet, den MDK bei wichtigen Leistungsentscheidungen mit Begutachtungen zu beauftragen.

Quelle: www.wikipedia.de

 

Daher geht unser Antrag auf Adipositas-OP zur Prüfung an den MDK!


Weiterführende Informationen finden Sie unter:

Medizinischer Dienst der Krankenversicherung:

http://www.mdk.de/

 

MDK Nordrhein

https://www.mdk-nordrhein.de/versicherte/


Wikipedia / Medizinischer Dienst der Krankenversicherung:

https://de.wikipedia.org/wiki/Medizinischer_Dienst_der_Krankenversicherung